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Kooperationspartner des Psychologischen Dienstes

Die psychologische Behandlung und Betreuung der Inhaftierten umfasst zum einen akute Kriseninterventionen, die Abklärung von Selbst- und Fremdgefährdung, Gespräche zur Vollzugsplanung und Haftbegleitung sowie einzel- und gruppentherapeutische Maßnahmen im Rahmen des Wohngruppenvollzugs. Zum anderen kümmert sich der Psychologische Dienst bei entsprechender Indikation um die Vorbereitung einer Sozialtherapie in den dafür zuständigen Einrichtungen, die Vermittlung in eine Suchttherapie im Justizvollzugskrankenhaus sowie in externe Therapien bei Forensischen Ambulanzen.


Abteilung für Sicherungsverwahrung


Die JVA Freiburg ist landesweit zuständig für den Maßregelvollzug der Sicherungsverwahrung. Dieser erfolgt in einer eigenständigen Abteilung auf der Grundlage einer sozialtherapeutischen Behandlungskonzeption. Weitere Informationen zum Download: SV - Nr. 172 Informationsblatt der SV-Abteilung.

 

jva freiburg_KooperationPsychoDienst

 

Kooperationspartner des Sozialdienstes

Um sachgerechte Beratung und Hilfe für Inhaftierte anbieten zu können und die unterschiedlichsten Aufgaben im Strafvollzug wahrzunehmen, arbeiten Sozialar-beiter*innen mit den unterschiedlichsten Personen, Institutionen und Gruppierun-gen innerhalb und außerhalb der Vollzugsanstalt zusammen.


(1)
Mitarbeiter*innen des BGBW (Bewährungs- und Gerichtshilfehilfe Baden-Württemberg) stehen im ständigen Kontakt sowohl mit den Gefangenen als auch mit den Mitarbeiter*innen des Sozialdienstes.



(2)
Der Bezirksverein für soziale Rechtspflege bietet regelmäßig Sprechstunden im in der Besuchsabteilung der JVA Freiburg für die Gefangenen an. Der Bezirksverein für soziale Rechtspflege ist eine Organisation der freien Straffälligenhilfe. Er unter-stützt Gefangene und aus der Haft entlassene Menschen bei der Wiedereingliede-rung in die Gesellschaft. Zugleich versucht er den Vollzug von Haft zu vermeiden, um ihren schädlichen Folgen zu begegnen.


(3)
Mitarbeiter*innen der externen Suchtberatung führen regelmäßige Beratungsge-spräche in der Anstalt durch und übernehmen die Therapievorbereitung beispiels-weise bei §35 BtMG-Fällen (Therapie statt Strafe).
Wer sich mit seiner Suchtproblematik auseinandersetzen möchte ohne in Therapie-vorbereitung zu stehen, kann an einer Motivationsgruppe teilnehmen. Auch für ju-gendliche Untersuchungsgefangene wird eine Gruppe von einer/m Mitarbeiter*in der externen Suchtberatung angeboten.


(4)
Es besteht Kontakt zur Carl-Theodor-Welcker-Stiftung in Freiburg, die ein eher therapeutisch ausgerichtetes Wohnangebot für Haftentlassene bereithält. Außer-dem sind Mitarbeiter*innen im Nachsorgeprojekt Chance tätig.



(5)
Ein weiterer Kooperationspartner ist der Verein Cocon der Systemische Paar- und Familientherapie mit Inhaftierten und deren Angehörigen durchführt. Familien, ins-besondere solche mit Kindern, sollen derart unterstützt werden, dass nach und nach wieder ein normales Familienleben stattfinden kann.



(6)
Mitarbeiter*innen der Agentur für Arbeit sowie des Jobcenters bieten regelmäßige Sprechstunden in den Räumen der Besuchsabteilung der JVA Freiburg.



(7)
Bezüglich Schuldenregulierung wird u. A. mit dem Bezirksverein für soziale Rechtspflege Lahr und der Stiftung „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender zusammengearbeitet.
Zudem werden weitere Angebote durch Mitarbeiter von Schuldnerberatungsstel-len, wie etwa a ray of hope, sowie einzelnen professionelle Schuldnerbera-ter*innen angeboten.

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