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Ferngespräche
Strafgefangene der JVA Freiburg haben die Möglichkeit, mit ihren Familienangehörigen und sonstigen privaten Bezugspersonen zu telefonieren:
· Diese Telefongespräche können mitgehört werden.
· Sofern ausreichendes Telefonguthaben vorhanden ist gibt es keine zeitliche Beschränkung der Telefonate.
· Es kann für den Inhaftierten monatlich die Summe von maximal 112,35 € auf das Sondergeld 1 eingezahlt werden; dieses kann vom Inhaftierten u. a. für sein Telefonguthaben verwendet werden.
· Gespräche von außen für Gefangene können nicht angenommen werden.
· Untersuchungsgefangene können mit ihren Verteidigern telefonieren. Darüber hinaus können in Einzelfällen gesonderte Telefongenehmigungen erteilt werden.