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Ferngespräche

jva freiburg_Ferngespräche

 

Strafgefangene der JVA Freiburg haben die Möglichkeit, mit ihren Familienangehörigen und sonstigen privaten Bezugspersonen zu telefonieren:

 

· Diese Telefongespräche können mitgehört werden.

· Sofern ausreichendes Telefonguthaben vorhanden ist gibt es keine zeitliche Beschränkung der Telefonate.

· Es kann für den Inhaftierten monatlich die Summe von maximal 112,35 € auf das Sondergeld 1 eingezahlt werden; dieses kann vom Inhaftierten u. a. für sein Telefonguthaben verwendet werden.

· Gespräche von außen für Gefangene können nicht angenommen werden.

· Untersuchungsgefangene können mit ihren Verteidigern telefonieren. Darüber hinaus können in Einzelfällen gesonderte Telefongenehmigungen erteilt werden.

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