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Geldeinzahlungen für Gefangene:

Möchten Sie Inhaftierten/Untergebrachten Geld zukommen lassen, dann zahlen Sie es auf das folgende Konto ein:

Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
Herlikofer Straße 19
73527 Schwäbisch Gmünd



Bankverbindung:
Baden-Württembergische Bank (BW-Bank)
IBAN: DE25600501010004552107
BIC/SWIFT-Code: SOLADEST600



Als Empfänger ist die Zentrale Zahlstelle Justizvollzug einzutragen.
Als Verwendungszweck sind immer Name, Vorname und Geburtsdatum des Inhaftierten/Untergebrachten sowie der Zusatz AK10 für die JVA Freiburg bzw. AK13 für die Außenstelle Lörrach anzugeben.
Ohne diese Angaben können die Zahlungseingänge nicht eindeutig zugeordnet werden.
Zahlungen, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden umgehend an den Auftraggeber zurücküberwiesen.

Im Einzelnen können eingezahlt werden:

Sondergeld 1
Einzahlungen ohne Zweckbindung werden zunächst bis zum monatlichen Höchstbetrag dem SG 1 gutgeschrieben.
Es gelten folgende Höchstbeträge (ab 01.01.2024) :

Für Straf- und Untersuchungsgefangene: Monatlich 112,35 €
Für Untergebrachte: Monatlich 210,90 €

Ihre Einzahlung steht dem Inhaftierten bzw. Untergebrachten erst nach der Verbuchung auf seinem Konto zur Verfügung. Bis dahin vergehen ab der Einzahlung bei der Bank bzw. ab dem Überweisungsauftrag in der Regel bis zu einer Woche.

Wir bitten um Beachtung, dass Auskünfte nur erteilt werden können, wenn die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten sind. Daher werden keine telefonischen Auskünfte erteilt.


Muster für den Überweisungsbeleg

JVA. Freiburg




Außenstelle Lörrach



 

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