Zwischen dem Justizministerium und den Justizvollzugsanstalten ist keine Mittelbehörde (Strafvollzugsamt) zwischengeschaltet. Jede Justizvollzugsanstalt ist einem bestimmten Referenten oder Referentin der Justizvollzugsabteilung zugeordnet, der die Dienstaufsicht über die Anstalt ausübt. Durch regelmäßige Besuche der Referenten oder Referentinnen in den Justizvollzugsanstalten, durch Prüfungen sowie durch schriftlichen und telefonischen Kontakt mit den Anstalten, insbesondere im Zusammenhang mit Eingaben von Gefangenen, sind ein guter Informationsaustausch, kurze Entscheidungswege und Praxisnähe sichergestellt.
Anstaltsleiter
Ltd. Regierungsdirektor Michael Völkel
Stellvertretender Anstaltsleiter
Regierungsdirektor Andreas Ruder
weitere Mitglieder der Anstaltsleitung
Oberregierungsrat Jonas Rubin
Regierungsrat Jonas Tiede
Verwaltungsleiterin
Oberamtsrätin Susanne Wittmann (Personal, Haushalt, Organisation)
Der Anstaltsbeirat der Justizvollzugsanstalt Freiburg hat 5 Mitglieder. Die Mitglieder des Anstaltsbeirates werden vom Gemeinderat benannt und vom Justizministerium bestellt. Die Tätigkeit im Anstaltsbeirat ist ehrenamtlich.
Insassen der Justizvollzugsanstalt Freiburg haben die Möglichkeit, sich mit ihren Anliegen direkt an den Beirat zu wenden.
Regelmäßig finden Konsultationen zwischen Anstaltsbeirat und Anstaltsleitung zu allen erdenklichen vollzuglichen Angelegenheiten statt.
Gegenwärtig setzt sich der Anstaltsbeirat aus folgenden Personen zusammen:
- Anke Wiedemann
- Dr. Jörg Scharpff
- Britt Schilling
- Irmgard Waldner
- Maria del Mar Mena Aragon
Kooperationspartner des Psychologischen Dienstes
Die psychologische Behandlung und Betreuung der Inhaftierten umfasst zum einen akute Kriseninterventionen, die Abklärung von Selbst- und Fremdgefährdung, Gespräche zur Vollzugsplanung und Haftbegleitung sowie einzel- und gruppentherapeutische Maßnahmen im Rahmen des Wohngruppenvollzugs. Zum anderen kümmert sich der Psychologische Dienst bei entsprechender Indikation um die Vorbereitung einer Sozialtherapie in den dafür zuständigen Einrichtungen, die Vermittlung in eine Suchttherapie im Justizvollzugskrankenhaus sowie in externe Therapien bei Forensischen Ambulanzen.
Abteilung für Sicherungsverwahrung
Die JVA Freiburg ist landesweit zuständig für den Maßregelvollzug der Sicherungsverwahrung. Dieser erfolgt in einer eigenständigen Abteilung auf der Grundlage einer sozialtherapeutischen Behandlungskonzeption. Weitere Informationen zum Download SV - Nr. 172 Informationsblatt der SV-Abteilung (PDF)
Kooperationspartner des Sozialdienstes
Die Bediensteten des Sozialdienstes arbeiten innerhalb der JVA Freiburg in interdisziplinären Teams zusammen, um eine fachgerechte Beratung und Unterstützung für Insassen anbieten zu können. Darüber hinaus besteht eine enge Vernetzung insbesondere mit folgenden externen Institutionen und Beratungsstellen:
Straffälligkeit geht häufig mit einer erheblichen Verschuldung Hand in Hand. Schuldenberatung ist schon lange ein spezialisierter Bereich, so dass u. a. mit dem Bezirksverein für soziale Rechtspflege Freiburg und der Stiftung „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" zusammengearbeitet wird.
Die Beratungsstelle GeKo bietet in der gesamten Anstalt als externe Suchtberatungsstelle ihr umfassendes Angebot der Suchthilfe an. Dazu gehört zunächst die Beratung von Insassen mit einer bestehenden Suchtproblematik, sie klären aber auch Suchtgefährdete über die Gefahren des Konsums von Drogen und Medikamenten auf. Im Vorfeld einer Substitutionsbehandlung durch den ärztlichen Dienst übernehmen sie die Indikationsfeststellung. Das Verfahren nach § 35 BtMG (Therapie statt Strafe) bietet therapiemotivierten Insassen die Möglichkeit, dass die Vollstreckung der Strafen zur Absolvierung einer Suchttherapie in einer Fachklinik zurückgestellt werden. Die umfangreiche Therapievorbereitung, zu der auch die Beantragung der Kostenübernahme gehört erfolgt ebenfalls über die aufsuchende Suchtberatung.
Wer sich mit seiner Suchtproblematik auseinandersetzen möchte, ohne in Therapievorbereitung zu stehen, kann an einer Motivationsgruppe teilnehmen.
Ein weiterer Kooperationspartner ist der Verein Cocon e.V., der Systemische Paar- und Familientherapie mit Insassen und deren Angehörigen durchführt. Familien, insbesondere solche mit Kindern, sollen Unterstützung für die Zeit während der Zeit im geschlossenen Vollzug bekommen. Ein besonderer Fokus liegt aber auch darauf, die Zeit nach der Inhaftierung in den Blick zu nehmen.
Der Bezirksverein für soziale Rechtspflege bietet regelmäßig Sprechstunden in der Besuchsabteilung der JVA Freiburg für die Insassen an. Der Bezirksverein für soziale Rechtspflege ist eine Organisation der freien Straffälligenhilfe. Er unterstützt Insassen und aus der Haft entlassene Menschen bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Zugleich versucht er den Vollzug von Haft, insbesondere die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch die Vermittlung von gemeinnütziger Arbeit zu vermeiden. So kann den schädlichen Folgen kurzer Freiheitsstrafen begegnet werden und entlastet zugleich den Vollzug.
In der Entlassungsvorbereitung von Insassen besteht oft bereits ein mehrjähriger Kontakt zu verschiedenen Stationären und Betreuten Wohneirichtungen in Baden – Württemberg. In geeigneten Fällen besteht eine Zusammenarbeit mit dem Nachsorgeprojekt Chance. Für die Vermittlung von älteren bzw. pflegebedürftigen Inhaftierten besteht eine Kooperation mit dem Bezirksverein für soziale Rechtspflege Lahr.
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der BGBW (Bewährungs- und Gerichtshilfehilfe Baden-Württemberg) stehen bei Bedarf im Kontakt sowohl mit den Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes als auch den Insassen.
Die Agentur für Arbeit sowie das Jobcenter bieten regelmäßige Sprechstunden in den Räumen der Besuchsabteilung der JVA Freiburg.
Ansprechpartnerin für ehrenamtlich Interessierte und Tätige:
Frau Saurer (Sozialarbeiterin) Tel.: 0761 2116- 4578
E-Mail: poststelle@jvafreiburg.justiz.bwl.de
Ansprechpartner seitens der Abteilung für Sicherungsverwahrung sind derzeit:
Herr Feld (Sozialarbeiter), Tel.: 0761/2116-5-8292 und Frau Dr. Schneider (Psychologische Leiterin), Tel.: 0761/2116-4501
E-Mail: poststelle@jvafreiburg.justiz.bwl.de
Was sollten Ehrenamtliche im Justizvollzug mitbringen?
Eine spezielle Qualifikation wird nicht benötigt, jedoch sollten Sie über Lebenserfahrung und persönliche Eigenschaften verfügen wie z.B.
- die richtige Balance zwischen Nähe und Distanz bewahren
- Grenzen setzen können
- vorurteilsfrei den Inhaftierten entgegentreten
- Zuverlässigkeit
- sich auf ein längerfristiges Engagement einlassen können
Was machen ehrenamtliche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen?
Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen sind nach der Zulassung berechtigt
- an Freizeitgruppen teilzunehmen und diese auch mitzugestalten
- an den Gottesdiensten teilzunehmen
- bei Gesprächskreisen und Selbsthilfegruppen teilzunehmen und mitzuwirken
Was machen ehrenamtliche Betreuer/Betreuerinnen?
Ehrenamtliche Betreuer/Betreuerinnen sind nach der Zulassung berechtigt
- nicht überwachte Einzelgespräche in der Besuchsabteilung zu führen
- Briefkontakt mit den Inhaftierten zu haben
- ggf. an Ausführungen teilzunehmen
Welcher Gefangene bekommt eine/n Betreuer/Betreuerin?
In der Regel wird eine Betreuer/Betreuerin-Zuweisung bei Inhaftierten bejaht
- die keinerlei Kontakte nach draußen haben
- die keinen Besuch erhalten können
Manchmal kann es aber auch sinnvoll sein, eine Ablösung vom bisherigen Umfeld zu unterstützen oder bei der Lösung familiärer Konflikte zu helfen. Die Inhaftierten, die für eine Betreuung infrage kommen, werden auf einer Warteliste geführt. Zurzeit warten überwiegend Inhaftierte, die sehr lange Strafen verbüßen oder Untergebrachte in der Abteilung für Sicherungsverwahrung. Aber auch einige, die Hilfe bei der Entlass-Vorbereitung und Neuorientierung benötigen.
Wie wird man ehrenamtlicher Mitarbeiter/ehrenamtliche Mitarbeiterin / ehrenamtlicher Betreuer/ehrenamtliche Betreuerin?
Zunächst nehmen Sie Kontakt zu den o.g. Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin auf. Sie werden zu einem Informationsgespräch eingeladen. Im Rahmen dieses Gespräches werden Sie gebeten, Ihre Zustimmung zur Einholung eines polizeilichen Führungszeugnisses zu geben. Sofern die formalen Voraussetzungen (Mindestalter 18 Jahre, möglichst keine Vorstrafen) gegeben sind, erfolgt eine Einladung zum Einführungslehrgang. Im Rahmen des Einführungslehrgangs wird Ihnen die JVA Freiburg und die Lebenswelt der Inhaftierten vorgestellt. Weitere Themen sind z.B.:
- Rechte und Pflichten von Ehrenamtlichen
- Erwartungen und Wünsche aller Beteiligten
- Unterschied Strafhaft / Sicherungsverwahrung
- Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche
Nach Ende des Einführungslehrgangs erfolgt die Zulassung zum ehrenamtlichen Mitarbeiter / zur ehrenamtlichen Mitarbeiterin und/oder ehrenamtlichen Betreuer/Betreuerin. Vor einer Zulassung zum Einsatz in der Abteilung für Sicherungsverwahrung ist darüber hinaus ein Aufbaulehrgang mit für diesen besonderen Bereich spezifischen Inhalten zu absolvieren.
Was bietet der Justizvollzug für Ehrenamtliche an?
Kein Betreuer / keine Betreuerin wird mit der Aufgabe allein gelassen. In der JVA stehen sowohl die Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen für Ehrenamtliche, als auch die für den Gefangenen zuständigen Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen und andere Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Fach- und Sonderdienste für Gespräche zur Verfügung. Im Einzelfall kann man sich auch an den zuständigen Vollzugsleiter wenden.
Einmal jährlich lädt der Anstaltsleiter alle Ehrenamtlichen zu einer gemeinsamen Konferenz ein, in der aktuelle Themen aus dem Justizvollzug besprochen werden, aber auch Raum für Fragen und Austausch ist.