Grundlage unserer strafvollzuglichen Tätigkeit in Baden-Württemberg bildet das Justizvollzugsgesetzbuch des Landes, das im dritten Buch in § 1 hinsichtlich der Zielsetzung Folgendes bestimmt: „Im Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.“
Aus diesem Vollzugsziel ergibt sich für alle Verantwortlichen die Verpflichtung, während des
Vollzuges von Freiheitsstrafen alles Vertretbare zu unternehmen, was dazu beitragen kann, Strafgefangene vor einem Rückfall in
Straffälligkeit zu bewahren und sie für ein künftiges Leben in sozialer Verantwortung vorzubereiten.
Je besser das gelingt, umso eher werden auch künftige Straftaten und damit auch künftige Opfer vermieden. So schützt
gelungene (Re-)Sozialisierung auch die Allgemeinheit.
Nach §§ 112 ff Strafprozessordnung kann Untersuchungshaft angeordnet werden, um das gerichtliche Verfahren gegen Beschuldigte zu sichern, das heißt insbesondere zu verhindern, dass sie sich dem Verfahren durch Flucht entziehen oder Zeugen beeinflussen. Bei bestimmten Delikten kann auch Untersuchungshaft angeordnet werden, wenn der begründete Verdacht besteht, der Beschuldigte werde erneut eine vergleichbare Straftat begehen.
In der Justizvollzugsanstalt Freiburg arbeitet ein interdisziplinäres Team aus Medizinischem Dienst, Kirchlichem Dienst, Allgemeinem Vollzugsdienst, Sozialdienst, Werkdienst, Schule und Psychologischem Dienst eng und kontinuierlich zusammen. In einer Reihe von spezifischen Konferenzen wird von den Beteiligten über die Ausgestaltung des Strafvollzuges (bzw. der Untersuchungshaft und der Sicherungsverwahrung) eines jeden Insassen beraten und in Zusammenwirken mit der juristischen Leitung des Hauses entschieden. Der Vollzugsweg aller Insassen wird so von der Aufnahme bis zur Entlassungsvorbereitung von einem festen Team aus individuell zuständigen Mitarbeitern begleitet.
Darüber hinaus werden von den verschiedenen Diensten besondere Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen angeboten, die letztlich dem Ziel der Resozialisierung dienen sollen.
Beispielhaft genannt seien
- Mittlerer Vollzugsdienst: z. B. die Organisation des Sport- und Freizeitangebotes
- Kirchlicher Dienst: Gottesdienste, Einzelbegleitungen in Krisen, Langstrafengruppen
- Medizinischer Dienst: über die reguläre medizinische Versorgung hinaus gibt es etwa die Möglichkeit der Substitutionsbehandlung bei Schwerstabhängigen
Psychologischer Dienst
Die psychologische Behandlung und Betreuung der Inhaftierten umfasst zum einen akute Kriseninterventionen, die Abklärung von Selbst- und Fremdgefährdung, Gespräche zur Vollzugsplanung und Haftbegleitung sowie einzel- und gruppentherapeutische Maßnahmen. Zum anderen kümmert sich der Psychologische Dienst bei entsprechender Indikation um die Vorbereitung einer Sozialtherapie in den dafür zuständigen Einrichtungen, die Vermittlung in eine Suchttherapie im Justizvollzugskrankenhaus sowie in externe Therapien bei Forensischen Ambulanzen.
Ein Praktikum im psychologischen Dienst kann erst nach dem erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums absolviert werden.
Abteilung für Sicherungsverwahrung
Die JVA Freiburg ist landesweit zuständig für den Maßregelvollzug der Sicherungsverwahrung. Dieser erfolgt in einer eigenständigen Abteilung auf der Grundlage einer sozialtherapeutischen Behandlungskonzeption. Weitere Informationen zum Download: SV-Nr. 172 - Informationsblatt der SV-Abteilung (PDF)
Sozialdienst
- psychosoziale Begleitung der der Gefangenen und Untergebrachten (im Haftalltag, in Krisen, während Substitution)
- verschiedene soziale Trainings (z.B. Anti-Gewalt-Training, Behandlungsprogramm für Gewaltstraftäter)
- externe Seminare und Gruppenangebote (Paar- und Familienseminar, Vater-Kind-Gruppe)
- Unterstützung bei der Entlassvorbereitung/Übergangsmanagement
- Bindeglied zwischen „Drinnen“ und „Draußen“ (Kooperationspartner/Kooperationspartnerinnen, Sozialgefüge)
- Unterstützung bei der Klärung finanzieller Problemlagen
- Unterstützung im Kontakt mit Ämtern und Behörden
- Betreuung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen
Werkdienst und Schule tragen mit ihrer Fülle von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die Insassen in besonderem Maße zur Verbesserung ihrer Perspektiven bei.
siehe Bildungszentrum
Die Justizvollzugsanstalt Freiburg mit ihren rund 715 Haftplätzen ist eine der größten Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg. Zu ihr gehören die Außenstellen Emmendingen – eine Einrichtung des offenen Vollzugs – und Lörrach sowie die landwirtschaftliche Außenstelle „Stöckenhof“ und das Freigängerheim. In der Anstalt werden kurze wie lange Freiheitsstrafen vollstreckt, außerdem wird hier Untersuchungshaft vollzogen. Die JVA Freiburg besitzt zudem die landesweite Zuständigkeit für den Vollzug der Sicherungsverwahrung an Männern.
In der hiesigen Justizvollzugsanstalt werden für die Gefangenen vielseitige Möglichkeiten der Freizeitbeschäftigung angeboten. Diese Angebote werden durch Vollzugsbedienstete und ehrenamtliche Mitarbeiter betreut.
Sport
Für den Gefangenensport stehen eine Sporthalle mit Kraftsportraum, ein Sportplatz mit Kunstrasenbelag
und mehreren Seilzuggeräte zur Verfügung.
Die Gefangenen haben die Möglichkeit, sich zu verschiedenen Sportgruppen wie Badminton, Fußball, Tischtennis etc. zu melden.
Diese Gruppen werden unter Aufsicht eines sachkundigen Bediensteten angeleitet. Neben den täglichen sportlichen Aktivitäten
werden regelmäßig Gruppen, welche von Externen Ehrenamtlichen durchgeführt werden sowie Sonderveranstaltungen
angeboten.
Angebotene Gruppen u.a.
- Schwarzes Kreuz
- Schreibwerkstatt
- Computerkurse
- Therapiegruppe
- Gitarrenkurs
- Langstrafengruppe
- Anonyme Alkoholiker
Sonderveranstaltungen
- Gefangenen-Weihnachtsfeier mit Angehörigen sowie eine Familienfeier im Sommer.
Bücherei
Den Gefangenen steht eine Bücherei mit einer Vielzahl von Büchern und DVDs zur Verfügung. Das Ausleihen ist kostenlos. Die Betreuung der Bücherei obliegt einem geeigneten Gefangenen.
Fernsehen
In jedem Haftraum, sofern genehmigt, kann ein Fernsehgerät betrieben werden. Die Kosten für Beschaffung und Unterhalt des Gerätes (Stromkosten und Kabelgebühren) hat der Gefangene zu tragen. Das Programmangebot umfasst ca. 80 Kanäle, davon mehrere fremdsprachige Sender.