Die Insassen bzw. Untergebrachten können persönlichen Besuch empfangen.
Es werden pro Besuch drei Erwachsene sowie Kinder unter 18 Jahren zugelassen.
Die Vollzugsanstalt Freiburg verfügt über eine barrierefreie Besuchsabteilung.
Aus organisatorischen Gründen ist es zwingend notwendig, dass sich die Besucher spätestens 20 Minuten vor jedem Besuchstermin am Haupteingang melden. Verspätet eintreffende Besucher werden abgewiesen. Einlass erfolgt nur durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments.
Im Wartebereich gibt es die Möglichkeit für den Besuch eine Einkaufskarte (nur mit EC-Karte, kein Bargeld) für den Verzehr von Süßigkeiten und Heißgetränke zu erwerben.
Die Besuchsabteilung ist Montag – Freitag von 08:00 Uhr -11:30 Uhr und 13:00 Uhr – 15:45 Uhr geöffnet.
Wochenendbesuch gibt es einmal im Monat, jeweils samstags, am Tag des großen Einkaufs, von 14:00 -15:00 Uhr. Die Voraussetzung für die Genehmigung eines Wochenendbesuchs ist die Vorlage einer aktuellen Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers, inklusive der geltenden Arbeitszeiten oder leibliche schulpflichtige Kinder.
Besuchsdauer/Besuchsgenehmigung
- U-Haft jugendliche: 4 x 60 Min / Monat
- U-Haft Erwachsene: 60 Min / Monat oder 2 x 30 Min/Monat
- Strafhaft (Erwachsene): 90 Min / Monat oder 2 x 45 Minuten Webex.
- Auf Einzelfallentscheidung besteht die Möglichkeit eines zusätzlichen Familienbesuchs, ebenfalls 90 Min / Monat.
- Untergebrachte: mind. 10 Stunden / Monat
- Die Besuchszeiten können auch als Webex-Termine umgesetzt werden.
- Für die Terminierung eines Webex-Termins benötigen wir vorab die E-Mail-Adresse. Weitere Informationen siehe Skype zu Webex (PDF)
- Für den Besuch eines in der Untersuchungshaft befindlichen Gefangenen, benötigen Sie vor dem Besuchstermin eine Besuchserlaubnis vom zuständigen Gericht.
- Für den Besuch eines in der Strafhaft befindlichen Gefangenen bzw. Untergebrachten müssen die Besucher zuvor auf Antrag des Gefangenen bzw. Untergebrachten durch die Anstaltsleitung genehmigt werden.
- Die Insassen können über die Vollzugsleitung einen familienfreundlichen Langzeitbesuch beantragen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Langzeitbesuchen und die Anzahl der durchführbaren Termine ist begrenzt.
Es besteht die Möglichkeit, einem Untersuchungsgefangenen einmal im Quartal ein Kleiderpaket zukommen zu lassen. Dies kann über den Postweg erfolgen oder bei einem persönlichen Besuch abgegeben werden. Eine Liste der erlaubten Inhalte finden sie hier Wäscheannahme (PDF).
- U-Haft jugendliche: 4 x 60 Min / Monat
- U-Haft Erwachsene: 60 Min / Monat oder 2 x 30 Min/Monat
- Strafhaft (Erwachsene): 90 Min / Monat oder 2 x 45 Minuten Webex.
- Auf Einzelfallentscheidung besteht die Möglichkeit eines zusätzlichen Familienbesuchs, ebenfalls 90 Min / Monat.
- Untergebrachte: mind. 10 Stunden / Monat
- Die Besuchszeiten können auch als Webex-Termine umgesetzt werden.
- Für die Terminierung eines Webex-Termins benötigen wir vorab die E-Mail-Adresse. Weitere Informationen siehe Skype zu Webex (PDF)
Unter der Telefonnummer 0761/2116-4481 können Sie Besuchstermine vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen eine Terminierung per E-Mail oder schriftlich nicht möglich ist.