Justizvollzugsanstalt Freiburg
- Außenstelle Lörrach -
Bahnhofstr. 4
79539 Lörrach
Justizvollzugsanstalt Freiburg
Außenstelle Lörrach
Bahnhofstr. 4
79539 Lörrach
07621 / 408-250
Besuchsabteilung-loerrach@jvafreiburg.justiz.bwl.de
Besuchsabteilung Außenstelle Lörrach
Besucherinformationen, Hinweise und Richtlinien
Die Besuchszeit pro Insasse je Monat beträgt 1 x 60 Min. oder 2 x 30 Min.
Wählbar in Form von Präsenzbesuch und/oder Videotelefonie vis Webex.
Wir unterscheiden zwischen zwei Personengruppen
Personengruppe 1 - Personen aus dem Nahfeld des Insassen:
Familienangehörige, Freunde, Bekannte, Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, Verteidiger/Verteidigerinnen usw.
- Die Nutzung der Mailadresse dient nur dem Zweck der Übermittlung von Besuchserlaubnissen, Ausweiskopien, Mailadresse bzgl. Webex usw.
- Keine Besuchsterminierung sowie Fragen und Anliegen - hierzu wird auf die telefonische Erreichbarkeit verwiesen.
Personengruppe 2 - Behörden und Ämter:
Bundes- und Landespolizei, Zoll, Gutachter, Richter, Staatsanwälte, ehrenamtliche Betreuer, Seelsorge, Konsulat, BAMF usw.
- dürfen jederzeit die Telefonnummer der Torwache sowie das Sammelpostfach der Besuchsabteilung nutzen.
Telefonische Erreichbarkeit
| Torwache | Tel: 07621 / 408-250 |
|
Personengruppe 2 z.B. bei Einlieferungen, HBE, Abschiebungen/Auslieferungen, Auskünfte, Firmen/Betriebe, Verlegungen etc. |
täglich 24/7 |
| Besuchsabteilung | Tel: 07621 / 408-280 |
| Mo., Di., Mi., Do., Fr., Sa., So. | 08:00 - 11:30 Uhr |
| Di. zusätzlich | 12:30 - 15:00 Uhr |
|
Personengruppe 1 für Besuchsterminierungen, Fragen und Anliegen |
Besuchszeiten
| Videotelefonie | via Webex |
| Mo. - Fr. | 08:30 - 11:20 Uhr |
| Max. 3 Besucher | 13:00 - 15:00 Uhr |
| Präsenzbesuche | 13:00 - 15:00 Uhr |
|
Mo., Di., Mi., Do., Fr., Sa., So. Max. 3 Erwachsene und 1 Kind |
| Eltern-Kind-Projekt zusätzliche 60 Min. | Sondergenehmigung |
| Mo. - Fr. | 08:30 - 11:30 Uhr |
| 13:00 - 15:15 Uhr |
Soziales Familienprojekt, Projekt Chance e.V.
Betreuung durch 22 landesweite Mitgliedsvereine des Netzwerks Straffälligenhilfe.
Ansprechpartner für die JVA Lörrach.
Richtlinien und Hinweise
Besuchereigenschaft
Nur zugelassenen und eingetragenen Besuchern ist es gestattet an Besuchsterminen teilzunehmen. Die Zulassung eines Besuchers kann nur vom Insassen selbst beantragt werden.
- Besonderheit Untersuchungshaft: Bei Einschränkungen nach § 119 StPO muss jeder Besucher zusätzlich über das zuständige Gericht eine Besuchs- und Telefonerlaubnis beantragen.
Um Verzögerungen zu vermeiden, ist es zwingend erforderlich, sich mindestens 20 Min. vor Besuchsbeginn am Besuchereingang anzumelden. Bei Verspätungen kann die Besucherschaft abgewiesen werden.
Bitte beachten Sie die Hinweise und Richtlinien vor Ort.
Betreten der Vollzugsanstalt
- Jede Fremdperson muss einen gültigen Ausweis (Reisepass, BPA) vorlegen, bevor dessen Zutritt gewährt wird.
- Besucher unter 18 Jahren (ohne einen Erziehungsberechtigten) müssen unter Vorlage einer Vollmacht durch die bevollmächtige Person begleitet werden.
- Die Anmeldung der Besucher muss spätestens am Vortag des Besuchs erfolgen - Besucher ohne Anmeldung erhalten keinen Zutritt - davon ausgenommen ist die Personengruppe 2.
- Zum Schutz der Sicherheit und Ordnung der JVA werden Kontrollmaßnahmen durchgeführt, insbesondere von Personen und deren Sachen.
Wir verfügen über keine Automaten mit Nahrungs- und Genussmitteln, keine Tabakautomaten oder Ähnlichem.
Weitere Informationen können Sie den Dateien entnehmen:
(als Links hinterlegt zum Öffnen und Drucken)
- Ablauf von Webex-Besuchen (PDF)
- Extern-Privatkleidung für Inhaftierte (PDF)
- Vollmacht (PDF)
- Besucher-Merkblatt (PDF)
- Wichtige
Hinweise (deutsch) (PDF)
- Wichtige Hinweise (englisch) (PDF)
- Wichtige Hinweise (französisch) (PDF)
- Wichtige Hinweise (türkisch) (PDF)
- Hinweise Webex-Besucher (PDF)
| Die JVA Lörrach verfügt baulich und altersbedingt leider über keinen barrierefreien Zugang. |
Die Vollzugsanstalt Lörrach liegt zentral in der Stadtmitte und deshalb gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Busbahnhof und Hauptbahnhof befindet sich in ca. 300 m Entfernung. Bei Anreise mit dem privaten Kfz nutzen Sie hierzu die umliegenden Parkhäuser:
- Tiefgarage Wallbrunn
- Galerie am Alten Markt
- Am Engelsplatz
- Hauptbahnhof
Parken vor Ort: Im Innenhof zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Vollzugsanstalt gibt es keine öffentlichen Parkplätze. Bei den vorhandenen Parkplätzen handelt es sich ausschließlich um Behördenparkplätze!